Aktuelles
Verbotene Stromschläge
Durch ein bundesweites Rundschreiben erhielten wir von folgendem Sachverhalt Kenntnis:
"Liebe Freundinnen und Freunde,
im Auftrag unseres Bundestags-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele MdB, leite ich euch folgendes Statement zu:
„Auch die Bundeswehr darf keine Hunde mit Stromschlägen quälen! Das verbietet das Tierschutzgesetz seit langem ausnahmslos. Doch dieses Verbot missachteten die Hundeführer der Spezialstreitkräfte (KSK) offenbar mehrfach. Nach erhaltenen Hinweisen hierauf fragte ich den Bundesverteidigungsminister danach im Deutschen Bundestag. Dessen Staatssekretär hat in seiner Antwort vom 24.10.2012 das geltende Verbot bekräftigt und auf andauernde Disziplinar-Verfahren gegen die beschuldigten Soldaten verwiesen.
Ich hoffe, dass künftig (nicht nur) die Diensthunde der Bundeswehr tierschutzgerecht gehalten und nicht länger gequält werden. Ich freue mich, wenn es aufmerksame Tierfreunde auch bei der Bundeswehr gibt, deren Führung ich ja sonst oft kritisiere. Doch da gibt‘s dann eine Gemeinsamkeit.“
Hier seine Frage an die Bundesregierung:
„Inwieweit trifft es zu, dass das Bundeswehr-Kommando Spezialkräfte, KSK, bei Abrichtung seiner Diensthunde an deren Halsbändern quälende Teletakt-Elektroreizgeräte einsetzt, obwohl § 3 Nr. 11 des Tierschutzgesetzes dies generell verbietet (vergleiche Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Februar 2006 – 3 C 14.05, NJW 2006, 2134 mit weiteren Nachweisen; Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 15. März 2007 – 4 K 2339/05) und der größte deutsche Dachverband für Hundezucht und Hundesport, der Verband für das Deutsche Hundewesen e. V., VDH, dies auf seinen Hundeplätzen seit 2004 untersagt hat, und wird die Bundesregierung den Einsatz solcher Elektroreizgeräte beim KSK nun rasch unter-binden, zumal dies in § 17 des Tierschutzgesetzes mit Bußgeld oder Freiheitsstrafe bedroht ist?“
Die Bundesregierung hat die Frage wie folgt beantwortet:
„Der Einsatz von Elektroimpulsgeräten zur Hundeausbildung ist gemäß § 3 Nr. 11 Tierschutzgesetz in Verbindung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 3 C 14.05 vom 23. Februar 2006 verboten. Dieses Verbot ist den Diensthundeführern der Bundeswehr bekannt, da es Gegenstand ihrer Ausbildung ist. Darüber hinaus wurde das Verbot dem unterstellten Bereich des Heeresführungskommandos per Befehl zur Kenntnis gegeben bzw. der Einsatz von Elektroimpulsgeräten jeder Art ausnahmslos untersagt. Im Bereich des Kommandos Spezialkräfte liegt der Verdacht auf eine Dienstpflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Einsatz von Elektroimpulsgeräten vor. Im konkreten Fall wird ein Soldat des Hundezugs beschuldigt, pflichtwidrig ein Elektroimpulsgerät eingesetzt zu haben, obwohl dieser Einsatz in der Bundeswehr untersagt ist. Das pflichtwidrige Verhalten wurde am 2. Mai 2012 disziplinarisch geahndet. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe und hat am 3. Mai 2012 Beschwerde eingelegt. In zwei weiteren Fällen sind die Ermittlungen aufgrund von regelmäßigen Abwesenheiten des Personals des Kommandos Spezialkräfte noch nicht abgeschlossen. Zur Unterbindung des Einsatzes von Elektroimpulsgeräten beim Kommando Spezialkräfte hat die nach dem Tierschutzgesetz zuständige öffentlich-rechtliche Aufsichtsbehörde, das Sanitätskommando IV, diesen Einsatz mit Verfügung vom 19. Juni 2012 explizit untersagt.“
Mit freundlichen Grüßen
Michael Krieger
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