Aktuelles

GG Art.2 Abs.3

Gleichberechtigung

Das Grundgesetz der BRD gilt als eine der besten Verfassungen in der Welt.

In Artikel 3, Absatz 2 heißt es: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

Es war ein langer Kampf, bis der Text so in die Verfassung aufgenommen wurde. Wir finden ihn natürlich richtig und wichtig. So war es für uns auch von Anfang an selbstverständlich, dass Männer und Frauen in unserem Tierheim das gleiche Gehalt bekommen.

Und wenn unser Tierheimleiter wieder einmal zu einer kleinen Übung ruft, dann sind auch da alle gleichberechtigt und unsere Frauen dürfen (oder müssen?) den Radlader genauso selbstverständlich lenken, wie sie sich um die Tiere kümmern.
Möglicherweise wäre es der einen oder anderen Kollegin in dem Moment ganz recht, wenn wir es nicht ganz so ernst nehmen mit der Gleichberechtigung und sie verschonen würden.

Natürlich haben sich alle der Aufgabe gestellt, denn wie so oft im Leben gilt auch beim Führen eines Radladers: man kann alles lernen. Und so waren auch nur die ersten paar Meter ungewohnt. Dann ging alles wunderbar und alle hatten ihren Spaß.

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